
Rechtsanwalt
Nils Neumann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Persönliche, klare und zielgerichtete Rechtsberatung in Bad Kreuznach und der Region – im Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Kompetenz dort, wo sie gebraucht wird.
Die Kanzlei berät in ausgewählten Rechtsgebieten und legt besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung der Mandantinnen und Mandanten.
Bau- & Architektenrecht
Beratung und Vertretung von Bauherren, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und Architekten.
Mehr erfahrenImmobilienrecht
Beratung rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien, Mängel, arglistige Täuschung und die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen.
Mehr erfahrenVerkehrsrecht
Unterstützung nach Verkehrsunfällen und bei weiteren verkehrsrechtlichen Fragestellungen.
Mehr erfahrenArbeitsrecht
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei arbeitsrechtlichen Konflikten.
Mehr erfahrenMietrecht
Beratung bei rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen rund um Mietverhältnisse.
Mehr erfahrenErfahrung, klare Einschätzung und konsequente Vertretung.
Rechtliche Auseinandersetzungen erfordern neben fundierter juristischer Beratung vor allem eine verständliche Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Risiken.
Rechtsanwalt Nils Neumann ist seit 2005 anwaltlich tätig. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet seit vielen Jahren das Bau- und Architektenrecht. Seit 2010 führt er den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Daneben berät und vertritt er Mandanten auch im Immobilienrecht.
Darüber hinaus absolvierte er die Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht und erbrachte jeweils erfolgreich den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf diesen Gebieten.

Kontinuierliche fachliche Weiterbildung.
Dokumentierte Fortbildung als Teil des anwaltlichen Qualitätsanspruchs.

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Persönlich in Bad Kreuznach – für Mandanten aus der gesamten Region und darüber hinaus. Zum regionalen Kerngebiet der Kanzlei zählen insbesondere Bad Kreuznach, Bingen, Alzey und Bad Sobernheim. Regelmäßig kommen außerdem Mandate aus Wörrstadt, Zornheim, Mainz, Ingelheim, Nieder-Olm, Kirn und Idar-Oberstein hinzu. Besprechungen können persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder auf Wunsch per Videokonferenz stattfinden; dadurch ist auch die unkomplizierte Übernahme überregionaler Mandate möglich.
Wichtig: Bitte übermitteln Sie über das Formular keine fristgebundenen Erklärungen. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei.
Bosenheimer Straße 218
55543 Bad Kreuznach